Flugschule – Voraussetzungen für den Start als Pilot
Alter
Die praktische Prüfung kann mit 17 Jahren abgelegt werden. Mitbringen solltest du Spaß an der Fliegerei und die Neugier, neue Erfahrungen machen zu wollen. Natürlich gibt es noch ein paar Formalien, die auch eingehalten werden müssen.
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden und ist kostenlos. Lade dir einfach das Antragsformular auf der Seite des KBA herunter www.kba.de und schicke dieses zusammen mit einer Kopie deines Personalausweises an folgende Adresse:
Kraftfahrtbundesamt
Postfach
24932 Flensburg
Sämtliche oben aufgeführten Unterlagen kannst du vorab zusammenstellen und zur Anmeldung mitbringen.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem „Fliegerarzt“. Dies sind i. d. R. niedergelassene Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernis.
Medical Klasse II – für PPL(A) oder Medical LAPL für LAPL(A)
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von der Lizenzklasse, für die das Medical ausgestellt wird und vom Lebensalter des Inhabers. Die Kosten für eine Untersuchung betragen ca. 90 bis 140 €. Bei der Suche nach einem entsprechenden Fliegerarzt helfen wir dir gern.
Zuverlässigkeitsüberprüfung
Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben sowie Piloten und Flugschüler müssen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Auf Antrag nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes führt die Bezirksregierung diese Überprüfung durch. Die Behörde ist zuständig für Antragsteller, deren Erstwohnsitz oder der Hauptsitz der Firma in den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg oder Detmold liegt.