Flugschule – Ausbildung

PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane)

Mit der PPL(A) – Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz – kannst du dir den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Du erhältst damit die Berechtigung, einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Deine Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, als eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.

Theoretische Ausbildung

Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Grundlagen des Fliegens
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Betriebliche Verfahren
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Kommunikation
  • Sprechfunk (englisch/deutsch)

Die geforderten 100 Stunden können als Präsenzunterricht in der Flugschule durchgeführt werden. Nach Absprache mit der Gruppe werden auch Sondertermine für das Wochenende geplant.

Praxis-Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in drei Steps:

Mit Step 1 kannst du ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen.

Mit Step 2 erreichst du die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung.

In Step 3 wirst du die praktische Prüfungsreife erlangen.

Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 15 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
  • Mindestens 10 Stunden Überlandflug

Die praktische Ausbildung erfolgt auf den bewährten Ausbildungsklassikern Cessna 172 und Piper PA28.

Nachtflug

Zuerst den Sonnenuntergang genießen und im Anschluss die Lichter der Stadt einmal von oben sehen? Das geht! Mit der Erweiterung  deiner Lizenz um Nachtflug!

5h Flugausbildung

10h Theorieausbildung

5h Einweisung in den Instrumentenflug (für LAPL Inhaber)

Sprechfunk
In Deutschland benötigst du zum Erwerb eines Flugscheins ein Sprechfunkzeugnis.
Dabei unterscheidet man, je nach Anwendungszweck drei unterschiedliche Varianten:

BFZ II
Das BZF II benötigt man für Flüge innerhalb der Bundesrepublik. Es umfasst alle Funkverfahren auf Deutsch für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). Es ist für dich als Privatpilot vollkommen ausreichend. Auch zum kennen lernen der Fliegerei geeignet.

BZF I
Das BZF I ist eine Erweiterung des BZF II. Es umfasst alle Sprechfunkgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR-Flug. Für Flüge im Luftraum C, bei Nacht sowie im Ausland sollte man das BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern besser verfolgen zu können.

AZF
Das AZF ist das umfangreichste Sprechfunkzeugnis. Alle Piloten, die nach Instrumentenflugregeln fliegen (IFR), sind in Besitz eines AZF.
An unserer Flugschule kannst du das BZF II, das BZF I (englisch) oder auch das AZF erwerben. Die Kurse finden in regelmäßigen Abständen statt. Der Unterrichtsstoff wird in kompakter Form in mehreren Unterrichtseinheiten vermittelt und eine Vielzahl von An- und Abflügen trainiert. Interessant ist das Sprechfunkzeugnis auch für „Mitflieger“, da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem gemeinsamen Hobby werden.

LAPL(A) – Light Aircraft Pilot Licence

Der Pilotenschein für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence ist eine Lizenz zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Du erhältst damit eine Lizenz bis zu drei Passagiere befördern zu dürfen. Die LAPL(A) Lizenz ist in ganz Europa gültig.

Mit einer Differenzschulung kannst du die Klassenberechtigung jedoch auf einmotorige komplexe Flugzeuge (mit Verstellpropeller  und Einziehfahrwerk) und auf einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit Turbolader und/oder Druckkabine erweitern. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit eine Nachtflugberechtigung zu erwerben.  

LAPL-Inhaber erhalten die Klassenberechtigung Single Engine Piston, SEP (Land), welche grundsätzlich immer gültig bleibt. Die Rechte als Pilot dürfen jedoch nur ausgeübt werden, wenn innerhalb von 2 Jahren in den letzen 12 Monaten mindestens 12 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen wurde und ein Übungsflug mit einem Fluglehrer stattgefunden hat.  

Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhältst du über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch). 

 

Theoretische Ausbildung 

100 Unterrichtsstunden in den Fächern

  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Sprechfunk

Praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in drei Steps:

Mit Step 1 kannst du ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. 

Mit Step 2 erreichst du die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung. 

In Step 3 wirst du die praktische Prüfungsreife erlangen.

Vorgeschrieben sind mindestens 30 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:  

  • 15 Stunden mit einem Fluglehrer
  • mindestens 6 Std. überwachter Solo
  • davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)

 

 

 

Ich will Pilot werden... hier Infos für Interessierte!